ElitePartner bei SternTV

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ElitePartner-Logo-NewsGestern Abend stand ElitePartner im Mittelpunkt bei SternTV. Das Thema des Beitrags war allerdings weniger erfreulich. Es ging um die Wertersatzberechnung von ElitePartner, die die Partnervermittlung verlangt, wenn ein Mitglied seine Premium Mitgliedschaft vorzeitig kündigt. Diese haben es tatsächlich in sich.

Bis zu drei Viertel des Mitgliedsbeitrags verlangt ElitePartner, wenn man innerhalb von 14 Tagen kündigt.

SternTV Bericht

SternTV stellte hierzu zwei Einzelfälle von Betroffenen vor. So erlebte eine 35-Jährige ein böses Erwachen, als sie ihren Widerruf per E-Mail an ElitePartner versendet. Die Antwort: Fast 300 € soll Sie für bereits genutzte Leistungen bezahlen, was 75% der Kosten für die gebuchte Zwei-Jahres-Mitgliedschaft entspricht.

Ähnlich erging es auch Christian Mantey. Für 55 Nachrichten, die er gelesen habe, würden Kosten von theoretisch 1.925 € anfallen. Berechnet wurden ihm dann aber „nur“ 260 €.

Beim Abschluss einer kostenpflichtigen Premium Mitgliedschaft bei ElitePartner wird in einer sogenannten Wertersatzklausel auf diese anfallenden Kosten  hingewiesen. Laut der Stellungnahme von ElitePartner geschehe dies auf eine extrem transparente Art und Weise. Die Nutzer sehen das allerdings anders. Dieser Hinweis würde beim Abschluss der Premium Mitgliedschaft oft übersehen.

Mit verbraucherfreundlich hat das nichts mehr zu tun, so die Einschätzung der Verbraucherschutzzentrale Hamburg (VZHH), die deshalb auch gegen ElitePartner geklagt hat. Diese Forderungen seien absurd, so die Verbraucherzentrale.

Rechtslage

Bei Fernabsatzverträgen, zu der die kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einer Partnervermittlung zählt, gilt nach §312e BGB die Wertersatzregelung. Das heißt, wenn die umgetauschte Ware von einem Verbraucher genutzt wurde, fällt ein sogenannter „Ausgleich des Nutzens“ an. Darum seien die Forderungen aus der Sicht von ElitePartner berechtigt.

Gerichtsbeschluss

Wie der Rechtsstreit ausging, wurde bei SternTV allerdings nicht mehr gezeigt. Den hat ElitePartner nämlich gewonnen, und zwar bereits vor über 7 Wochen, am 9. September 2013. Hierbei hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) erlassen. Demnach dürfen bestimmte Behauptungen von der VZHH nicht mehr weiter verbreitet werden. Welche Behauptungen das genau sind und wie hoch die Strafe bei einer Missachtung ausfallen kann, können Sie auf Gründerszene.de nachlesen.

Ein sehr kontroverses Thema, wie wir finden. Einerseits sichert das Fernabsatzgesetz ElitePartner wohl einen Ausgleichsanspruch zu. Auf der anderen Seite sind die Forderungen, die ElitePartner stellt, mit 75% der Kosten auch unserer Meinung nach zu hoch angesetzt.

Angemessen oder absurd? – Ihre Meinung?

Hierzu interessiert uns besonders Ihre Meinung:

Halten Sie die Wertersatz-Klausel von ElitePartner und den Gerichtsbeschluss dazu für angemessen? Oder sind Sie der selben Meinung wie die Verbraucherzentrale und halten die Forderungen von ElitePartner für absurd?

Oder haben Sie ElitePartner sogar schon selbst einmal ausprobiert? Wie sind Ihre eigenen Erfahrungen?

Quellen: stern.de, gründerszene.de, online-dating-news.blogspot.de | © Fotos: Screenshots elitepartner.de

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