ElitePartner bei SternTV

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ElitePartner-Logo-NewsGestern Abend stand ElitePartner im Mittelpunkt bei SternTV. Das Thema des Beitrags war allerdings weniger erfreulich. Es ging um die Wertersatzberechnung von ElitePartner, die die Partnervermittlung verlangt, wenn ein Mitglied seine Premium Mitgliedschaft vorzeitig kĂŒndigt. Diese haben es tatsĂ€chlich in sich.

Bis zu drei Viertel des Mitgliedsbeitrags verlangt ElitePartner, wenn man innerhalb von 14 Tagen kĂŒndigt.

SternTV Bericht

SternTV stellte hierzu zwei EinzelfĂ€lle von Betroffenen vor. So erlebte eine 35-JĂ€hrige ein böses Erwachen, als sie ihren Widerruf per E-Mail an ElitePartner versendet. Die Antwort: Fast 300 € soll Sie fĂŒr bereits genutzte Leistungen bezahlen, was 75% der Kosten fĂŒr die gebuchte Zwei-Jahres-Mitgliedschaft entspricht.

Ähnlich erging es auch Christian Mantey. FĂŒr 55 Nachrichten, die er gelesen habe, wĂŒrden Kosten von theoretisch 1.925 € anfallen. Berechnet wurden ihm dann aber „nur“ 260 €.

Beim Abschluss einer kostenpflichtigen Premium Mitgliedschaft bei ElitePartner wird in einer sogenannten Wertersatzklausel auf diese anfallenden Kosten  hingewiesen. Laut der Stellungnahme von ElitePartner geschehe dies auf eine extrem transparente Art und Weise. Die Nutzer sehen das allerdings anders. Dieser Hinweis wĂŒrde beim Abschluss der Premium Mitgliedschaft oft ĂŒbersehen.

Mit verbraucherfreundlich hat das nichts mehr zu tun, so die EinschÀtzung der Verbraucherschutzzentrale Hamburg (VZHH), die deshalb auch gegen ElitePartner geklagt hat. Diese Forderungen seien absurd, so die Verbraucherzentrale.

Rechtslage

Bei FernabsatzvertrĂ€gen, zu der die kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einer Partnervermittlung zĂ€hlt, gilt nach §312e BGB die Wertersatzregelung. Das heißt, wenn die umgetauschte Ware von einem Verbraucher genutzt wurde, fĂ€llt ein sogenannter „Ausgleich des Nutzens“ an. Darum seien die Forderungen aus der Sicht von ElitePartner berechtigt.

Gerichtsbeschluss

Wie der Rechtsstreit ausging, wurde bei SternTV allerdings nicht mehr gezeigt. Den hat ElitePartner nĂ€mlich gewonnen, und zwar bereits vor ĂŒber 7 Wochen, am 9. September 2013. Hierbei hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige VerfĂŒgung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) erlassen. Demnach dĂŒrfen bestimmte Behauptungen von der VZHH nicht mehr weiter verbreitet werden. Welche Behauptungen das genau sind und wie hoch die Strafe bei einer Missachtung ausfallen kann, können Sie auf GrĂŒnderszene.de nachlesen.

Ein sehr kontroverses Thema, wie wir finden. Einerseits sichert das Fernabsatzgesetz ElitePartner wohl einen Ausgleichsanspruch zu. Auf der anderen Seite sind die Forderungen, die ElitePartner stellt, mit 75% der Kosten auch unserer Meinung nach zu hoch angesetzt.

Angemessen oder absurd? – Ihre Meinung?

Hierzu interessiert uns besonders Ihre Meinung:

Halten Sie die Wertersatz-Klausel von ElitePartner und den Gerichtsbeschluss dazu fĂŒr angemessen? Oder sind Sie der selben Meinung wie die Verbraucherzentrale und halten die Forderungen von ElitePartner fĂŒr absurd?

Oder haben Sie ElitePartner sogar schon selbst einmal ausprobiert? Wie sind Ihre eigenen Erfahrungen?

Quellen: stern.de, grĂŒnderszene.de, online-dating-news.blogspot.de | © Fotos: Screenshots elitepartner.de

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